WICHTIG!!!
Ich habe da was gefunden.
Für den einen oder anderen, dem es interessiert.
LG
Christian
Wer heult heute zum Deutschlandspiel?
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Re: Wer heult heute zum Deutschlandspiel?
Du weisst schon das in dem Sinne des Gesetzes es in erster Linie nur strafbar ist, wenn ich mit meiner Sirene Feueralarm oder Warnung abspiele oder?
Wenn ich allerdings mit meiner E57 alle meine Entchen spiele kiregen sie mich höchstens wegen Lärmbelestigung dran!
Wenn ich allerdings mit meiner E57 alle meine Entchen spiele kiregen sie mich höchstens wegen Lärmbelestigung dran!
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- Harter Kern
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Re: Wer heult heute zum Deutschlandspiel?
"Das Auslösen der Alarmsignale „Feuerwehralarm“ und „Warnung der Bevölkerung“ ist nach der
Bayerischen Verordnung über öffentliche Schallzeichen ausschließlich den Gemeinden, den
Katastrophenschutzbehörden und der Polizei vorbehalten. Diese Alarmsignale genießen sogar einen
besonderen strafrechtlichen Schutz."
Quelle: http://www.kempten.de/verwaltung/media/ ... g_2012.pdf
Bayerischen Verordnung über öffentliche Schallzeichen ausschließlich den Gemeinden, den
Katastrophenschutzbehörden und der Polizei vorbehalten. Diese Alarmsignale genießen sogar einen
besonderen strafrechtlichen Schutz."
Quelle: http://www.kempten.de/verwaltung/media/ ... g_2012.pdf
- HaumeiFranzP
- Sirenenexperte
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- Registriert: Sonntag 19. September 2010, 17:46
Re: Wer heult heute zum Deutschlandspiel?
Interessantes Dokument, besonders der vorletzte Absatz gefällt mir.
Könnte man jetzt reininterpretieren, dass die Abgabe des Signals "Probe" dann nur unter Lärmbelästigung fällt. Das dürfte aber von der Tageslaune der jeweiligen Polizisten und des dann möglicherweise folgenden Staatsanwalts/Richters abhängig sein. Es ist zwar kein Warnsignal, aber das Rechtsempfinden von Normalbürgern und Juristen klafft ja manchmal deutlich auseinander. Beispiele kennt sicher jeder. Ein Urteil über den privaten Betrieb einer (Groß-)Sirene nach §145StGB gibt es so jedenfalls noch nicht, bei dem Link in Fox1´ Beitrag gab es neben dem Text noch einen mit "Urteile", da ging es hauptsächlich um mißbräuchliches Wählen der Notrufnummer.
Ich hab jedenfalls meine Spielereien mit meinem Großen zunächst eingestellt, aber hauptsächlich weil demnächst mein "Coming Out" als Sirenenfreak für den Rest meiner Heimatstadt ansteht und ich nach Aufstellung meiner E57 abwarte, was kommt. Nicht dass jemand auf den Trichter kommt, dass der Lärm von dort kam und mir Ordnungsamt und Co. auf den Geist gehen. Dafür glühen dann Silverster die Wicklungen ;-)
Könnte man jetzt reininterpretieren, dass die Abgabe des Signals "Probe" dann nur unter Lärmbelästigung fällt. Das dürfte aber von der Tageslaune der jeweiligen Polizisten und des dann möglicherweise folgenden Staatsanwalts/Richters abhängig sein. Es ist zwar kein Warnsignal, aber das Rechtsempfinden von Normalbürgern und Juristen klafft ja manchmal deutlich auseinander. Beispiele kennt sicher jeder. Ein Urteil über den privaten Betrieb einer (Groß-)Sirene nach §145StGB gibt es so jedenfalls noch nicht, bei dem Link in Fox1´ Beitrag gab es neben dem Text noch einen mit "Urteile", da ging es hauptsächlich um mißbräuchliches Wählen der Notrufnummer.
Ich hab jedenfalls meine Spielereien mit meinem Großen zunächst eingestellt, aber hauptsächlich weil demnächst mein "Coming Out" als Sirenenfreak für den Rest meiner Heimatstadt ansteht und ich nach Aufstellung meiner E57 abwarte, was kommt. Nicht dass jemand auf den Trichter kommt, dass der Lärm von dort kam und mir Ordnungsamt und Co. auf den Geist gehen. Dafür glühen dann Silverster die Wicklungen ;-)
Lord of the 8-port-sirens