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Re: Absicherung einer E57?

Verfasst: Freitag 13. Januar 2006, 23:05
von duese
Das stimmt so aber nicht.

Die Energieufnahme von elektronischen Sirenen ist wie bei den mechanischen abhängig von der Anzahl der Alarme.

Die Leistungsaufnahme ist zwar bei Motorsirenen im Moment der Alarmierung viel größer und bei der elektronischen Verteilt sich das ganze auf einen längeren Zeitraum mit kleinerer Leistungsaufnahme.

Aber die Energie für den Schall muß so oder so aus dem Netz bezogen werden.

Es kann auch bei einer elektronischen nur geschätzt werden.

duese

Re: Absicherung einer E57?

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2006, 20:57
von WS-Paul
Ich möchte hier auch nochmal was zu sagen.
Grundsätzlich war es früher so, dass ALLE ZS- Sirenen direkt und ohne Zähler aus einem doppelten HAK (Hausanschlusskasten) versorgt wurden.
In Dem befanden sich die 3 Sicherungen fürs Haus und die 3 für die Sirene.
Wenn ein Gebäude keine 3 Phasen hatte, was früher durchaus normal war, wurde auf Kosten des Bundes ein solcher "doppelter HAK" montiert und der Eigentümer hatte plötzlich 3 Phasen, ohne etwas dazu zu zahlen
Wenn ein einfacher HAK mit 3 Phase vorhanden war, wurde dieser entweder durch den Doppelten ersetzt, ohne es wurde auch sehr oft ein zweiter "einfacher HAK" daneben gesetzt und der Anschluss vor den vorhandenen Sicherungen abgegriffen.
Diese Vorgehensweise ist unabhängig vom Eigentümer (öffentlich, privat) angewendet worden
In den HAK waren früher 35 A Diazed oder 36A NHOO Sicherungen.
Heute wird die Sirene "nur" noch mit 25A vorgesichert, weil man, wenn man nach der VDE geht, 4qmm Kabel nicht mit 35A absichern darf.
Im Schaltkasten selber werden dann als Motorsicherungen noch 20A Diazed verwendet.
Wenn eine Sirene von einem Fachbetrieb montiert wurde, kann man davon ausgehen das es IMMER eine Vorsicherung im HAK oder aus einer bestehenden Verteilung gibt
Aus Kostengründen wurden und werden immer wieder mal Sirenen von der Feuerwehr selbst umgebaut, und das mit manchmal recht eigenwilligen und unglaublichen Befestigungen und Anschlussvariationen
Oft genug werden wir dann zu solchen Anlagen gerufen um mal "eben zu sehen, ob das so alles i.O. ist"

Heute wird ein Sirenenanschluss bei Gebäudeanlagen fast immer aus der Verteilung hergestellt. Bei öffentlichen Gebäuden hinter dem Zähler, bei Privaten vor dem Zähler. In dem Fall vereinbart die Gemeinde eine Pauschalsumme mit dem EVU.
Gleiches Vorgehen wird bei alleinstehenden Mastanlagen mit Standschrank (Anschlusssäule) gewählt. Man könnte hier zwar einen Zähler einbauen, die Kosten dafür und die Zählermiete wäre aber aufs Jahr gerechnet höher als der Stromverbrauch einer Sirene.
Zu beachten ist noch, dass die Sirenen heute hinter dem FI (RPC)angeschlossen werden, früher lösten die alten FI- Schalter immer beim Anlaufen der Motoren sofort aus. Da der Motor ohne "Null" läuft auch logisch!!
Sollten auch die "Privatnutzer" einer beachten, die eine "ältere" Hausverteilung haben.
Gruss,
Rochie

Re: Absicherung einer E57?

Verfasst: Montag 23. Januar 2006, 00:02
von DS977
Hallo !

>"Zu beachten ist noch, dass die Sirenen heute hinter dem FI (RPC)angeschlossen werden, früher lösten die alten FI- Schalter immer beim Anlaufen der Motoren sofort aus. Da der Motor ohne "Null" läuft auch logisch!! "

Hab mit Interesse die Beschreibung gelesen, aber hier muß ich mal klugsch****n, daß es dem FI selbstverständlich egal ist, ob der Drehstromanschluß mit oder ohne Neutralleiter beschaltet ist. Der FI fragt (vereinfacht gesagt!) nur, ob der Strom, der ins nachfolgende Netz "reinfließt", auch wieder "rausfließt" und das ist bei wie auch immer gearteter Belastung der drei Phasen, ob mit oder ohne "Null-Leiter" ausnahmslos der Fall, denn ohne Null sind die beiden anderen Phasen der Rückleiter.

Wenn aber der Motor z.B. einen leichten Isloationsfehler gegen Gehäuse hat (Feuchtigkeit), dann fließt ein geringer Leckstrom gegen Erde (Schutzleiter) ab (d.h. am FI "vorbei"), und das führt zur Auslösung des FI, weil die Stromsumme nicht mehr Null wird. Weiterhin muß man bedenken, daß der Einschaltvorgang einer "größeren" Maschine (auch eines eventuell parallel vorhandenen Kondensators) mit flüchtigen Energie-Speicher-Vorgängen verbunden ist, die die Stromsumme vorn kurzzeitig von Null abweichen lassen können, eine Halbwelle reicht schon, um den FI ärgerlich zu machen.
Modernere FI mit Stabilisierung...verzögerter Auslösung vermeiden dieses Problem.

Gruß Ingo

Re: Absicherung einer E57?

Verfasst: Montag 23. Januar 2006, 16:31
von HP.D
Seeeehr richtig. Naja, vielleicht waren die RCDs früher ein bissel anders aufgebaut...

Re: Absicherung einer E57?

Verfasst: Montag 23. Januar 2006, 20:46
von Rainer
Hallo zusammen,

Desweiteren heißt es:Die Betriebsmittel der Sirenenanlage müssen schutzisoliert sein. Darum der Kunststoffkragen mit Isolierhülsen am Dreieckflansch der Sirene (ab mitte der 80er) sowie Isolierstoff Schaltkästen. Bei erhöhter Blitzeinschlaggefahr müssen am tiefsten Punkt (z.B.beim Schaltkasten ) Überspannungsableiter eingebaut werden. So in meinem Elektro-Fachkunde Buch von 1986 beschrieben. Seitdem müssen für neu gebaute Badezimmer auch FI Schutzschalter mit 30mA Auslösestrom eingebaut werden (Fön fällt in die Wanne) Auch der muß Impulsstromfest sein,so wie hier richtig beschrieben,sonst macht ein alter FI Schalter beim Einbau eines modernen Elektroden-Blankdraht -Durchlauferhitzers schonmal Probleme!

Nur leider halten viele Menschen diese korrekte Absicherung für überflüssig (hat ja vorher auch schon 40 Jahre einwandfrei funktioniert)

Wären die beim Strom so ängstlich wie beim Gas,würde bestimmt nicht mehr so viel herumgepfuscht wie leider üblich z.B.Spülmaschine mit an die Herdleitung geklemmt.

Viele Elektriker sind auf ihr grob fahrlässiges Gepfusche auch noch stolz!!!



Mfg.Rainer

Re: Absicherung einer E57?

Verfasst: Dienstag 24. Januar 2006, 00:48
von duese
Gepfusche sollte man tunlichst lassen, aber was spricht denn gegen die Spülmaschine auf einer der drei Herdphasen? Solange die nicht überlastet wird....

duese

Re: Absicherung einer E57?

Verfasst: Dienstag 24. Januar 2006, 17:48
von Rainer
Hierzu kann ich nur ergänzen:

Es ist laut VDE 0100 strengstens untersagt,einen Dreiphasenverbraucher(Herd) mit einem Einphasenverbraucher zusammenzuklemmen!

Wer sowas macht ,handelt grob fahrlässig und wird,wenn er mal an den richtigen gerät, regresspflichtig gemacht,mit einer hohen Geldstrafe belegt und kann seine Konzession (Zulassung) verlieren.(Ähnliche Folgen wie beim privaten Laufenlassen einer Luftschutzsirene im Freien!)

In VDE 0100 ,das betrifft das ganze Spektrum von Starkstromanlagen bis 1000Volt,steht u.a.: Jeder Verbraucher ab 2kW Aufnahme muss über einen eigenen Stromkreis versorgt werden,selbst,wenn er über Stecker angeschlossen wird. Es brauch ja nur mal die Geschirrspülmaschine kaputt zu gehen,der Kundendienst schaltet die betreffende Sicherung aus,repariert daran herum und kommt zufällig an einen der Herdknöpfe,an dem noch 2 Phasen anliegen.....und unweigerlich bekommt er eine "gewischt"!

Außerdem möchte ich hier noch erwähnen,dass in naher Zukunft(endlich!)
stichprobenartige Kontrollen von einem Prüfungsausschuß der EVU durchgeführt werden ,und zwar im Rahmen von Zählerwechselungen. Endweder Sichtprüfung oder mittels Messungen,also so überraschend wie Fahrscheinkontrollen in der Strassenbahn.


Also,Leute,

Die ihr Sirenen ausprobieren wollt,Lasst euch vom richtigen Fachmann eine 32A-CEE-Steckdose installieren und benutzt per Stecker und Gummikabel den zugehörigen Schaltkasten!

Dann kann auch niemals jemand dahinterkommen ,wofür diese Steckdose tatsächlich gebraucht wird!!

Mfg.Rainer

Re: Absicherung einer E57?

Verfasst: Dienstag 24. Januar 2006, 21:14
von WS-Paul
Seeeehr richtig. Naja, vielleicht waren die RCDs früher ein bissel anders aufgebaut...
Ebenfalls seeeeehr richtig!!!

Modernere FI mit Stabilisierung...verzögerter Auslösung vermeiden dieses Problem
Und damit hat Ingo alles erklärt