Re: DIN für Sondersignal bei Einsatzfahrzeugen
Verfasst: Freitag 26. Juli 2019, 08:45
Moin!
Dieses Thema kommt auch immer und immer wieder in der Feuerwehr auf.
Paragrafen und Gesetze wurden hier ja schon alle genannt, die es betreffen.
Sonderrechte hat ab Alarmierung JEDES Feuerwehrmitglied. ABER: Am zivilen, Privatfahrzeug kann und darf er dieses Sonderrecht nicht kenntlich machen und hat somit keinen Anspruch darauf dieses zu erzwingen! (Unbeleuchtet Dachaufsteller sind zwar erlaubt, aber sinnlos). Fazit: EInfach ordentlich an die StVO halten und NICHT die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Wenn du "nur" geblitzt wirst, ist es halt doof gelaufen, aber wenn jemand zu schaden kommt, hast du die Brille auf.
Wegerechte, sind wie oben beschrieben nur mit Blaulicht UND Horn gegeben. Wenn man nachts, wegen der Leute, die meckern, freundlicherweise nur mit Blaulicht fährt und aus irgend einer Straße ein Fahrzeug mit (weil es ja kaum Verkehr ist und die Straßen bekanntlich leergefegt sind) leicht überhöhter Geschwindigkeit raus fährt und vor den Einsatzwagen fährt, wird es beim Richter zur Sprache kommen, warum man kein Horn eingeschaltet hatte. Somit hat man sein Wegerecht nicht ordnungsgemäß kenntlich gemacht und wird u.U. verurteilt...
Heutzutage werden die Autos immer besser gedämmt und viele fahren auch gerne mal mit etwas lauterer Musik durch die Stadt (da klappern auch so manche Fenster). Auch denen muss anhand der Tonfolge klargemacht werden, dass ein Einsatzfahrzeug unterwegs ist...
@Timo: Klar kannst du das an deinem Munga montieren, aber wenn du im öffentlichen Straßenverehr unterwegs bist, muss das blaulicht nicht nur ausgeschaltet, sondern auch abgedeckt sein...
Gruß,
Ralph
Dieses Thema kommt auch immer und immer wieder in der Feuerwehr auf.
Paragrafen und Gesetze wurden hier ja schon alle genannt, die es betreffen.
Sonderrechte hat ab Alarmierung JEDES Feuerwehrmitglied. ABER: Am zivilen, Privatfahrzeug kann und darf er dieses Sonderrecht nicht kenntlich machen und hat somit keinen Anspruch darauf dieses zu erzwingen! (Unbeleuchtet Dachaufsteller sind zwar erlaubt, aber sinnlos). Fazit: EInfach ordentlich an die StVO halten und NICHT die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Wenn du "nur" geblitzt wirst, ist es halt doof gelaufen, aber wenn jemand zu schaden kommt, hast du die Brille auf.
Wegerechte, sind wie oben beschrieben nur mit Blaulicht UND Horn gegeben. Wenn man nachts, wegen der Leute, die meckern, freundlicherweise nur mit Blaulicht fährt und aus irgend einer Straße ein Fahrzeug mit (weil es ja kaum Verkehr ist und die Straßen bekanntlich leergefegt sind) leicht überhöhter Geschwindigkeit raus fährt und vor den Einsatzwagen fährt, wird es beim Richter zur Sprache kommen, warum man kein Horn eingeschaltet hatte. Somit hat man sein Wegerecht nicht ordnungsgemäß kenntlich gemacht und wird u.U. verurteilt...
Heutzutage werden die Autos immer besser gedämmt und viele fahren auch gerne mal mit etwas lauterer Musik durch die Stadt (da klappern auch so manche Fenster). Auch denen muss anhand der Tonfolge klargemacht werden, dass ein Einsatzfahrzeug unterwegs ist...
@Timo: Klar kannst du das an deinem Munga montieren, aber wenn du im öffentlichen Straßenverehr unterwegs bist, muss das blaulicht nicht nur ausgeschaltet, sondern auch abgedeckt sein...
Gruß,
Ralph