Re: Bilder von Euch!
Verfasst: Donnerstag 24. April 2008, 23:29
Das Forum zum Thema Warnung der Bevölkerung
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Da haste recht, leider werden die nimmer hergestellt. Nun die Frage, was beschafft man neu ?Schöner Jäger90-Kittel
Ich glaub, da ist jemand Feuer- bzw, Blaulichtgeil ...@Lynx112: Hattes du auch einen CSA an, oder nur normaler Atemschutz? Was war denn genau passiert? Gabs auch Sirenenalarm?
Badische Zeitung vom Mittwoch, 30. April 2008
Gefahrengutzug beseitigt gefährliche Chemikalie
Giftalarm bei Schenker im Ortsteil Biengen: Gabelstapler schlägt beim Entladen ein Leck in Fass mit problematischem Lösungsmittel
Von unserem Mitarbeiter Volker Münch
BAD KROZINGEN-BIENGEN. Eine gefährliche Flüssigkeit trat gestern beim Abladen im Logistikunternehmen Schenker im Ortsteil Biengen aus einem Fass. Die Feuerwehr Bad Krozingen und Spezialisten des Gefahrgutzuges aus Müllheim beseitigten die Gefahr. 13 Mitarbeiter, die sich unmittelbar im Gefahrenbereich befanden, wurden vorsorglich von einem Notarzt untersucht, ein Gabelstaplerfahrer wurde sicherheitshalber zur Beobachtung in eine Klinik gebracht. Bei keiner Person seien bisher Krankheitssymptome aufgetreten.
Es war kurz vor 15 Uhr, als beim Abladen eines Lastzuges ein hinter Stückgut stehendes und daher nicht sichtbares Fass durch den Gabelstapler beschädigt wurde.
Glücklicherweise wurde das Leck von einem Mitarbeiter gleich entdeckt und das auslaufende Fass in eine Sicherheitswanne, die in der Spedition vorbildlich im Ladebereich vorgehalten werden, gehievt und außerhalb des Gebäudes abgestellt. Befüllt war das Fass mit der Flüssigkeit "Dipenten" , einer langkettigen Kohlenwasserstoff-Verbindung mit zitronenartigem Geruch, die sich bereits bei leichter Wärmeeinwirkung explosionsartig entzünden kann. Sie reizt Augen, Haut und Atemwege und kann zu Störungen des zentralen Nervensystems führen und Herz- und Kreislaufstörungen hervorrufen. Der flüssige Stoff wird zur Herstellung von Alkydlacken, Schuhcremes und Bohnerwachs verwandt.
Aufgrund der Gefährlichkeit des Lösungsmittels entschied Einsatzleiter Jürgen Bleile, den Gefahrgutzug aus Müllheim zu alarmieren. Gemeinsam barg man das Fass und sicherte es in einem speziellen Behälter. Später wurden auch der Lastzug und die Ladezone gereinigt.
Durch die Geistesgegenwärtigkeit des Mitarbeiters konnte eine größere Gefahr unterbunden werden. Aber auch das Verhalten der Belegschaft, die regelmäßig den Umgang mit Chemiestoffen und die Bewältigung von Gefahren für die Umwelt üben, wurde von den Feuerwehrleuten gelobt. Dass das so gut funktioniert hatte, sei auf die permanente Schulung und das eingeführte Umweltmanagement zurückzuführen, erklärte Geschäftsführer Michael Doufrain. Ein Aufwand, der sich gelohnt hatte, stellten die Verantwortlichen der Feuerwehren fest. Eine Gefahr für die Nachbarschaft bestand allerdings zu keinem Zeitpunkt.
Insgesamt waren 42 Feuerwehrleute aus Bad Krozingen, elf Mitglieder des DRK-Rettungsdienstes und der Schnelleinsatzgruppe im Einsatz.
Die Polizei und Fachleute der Umweltschutzbehörde haben die Ermittlungen aufgenommen.
Quelle: http://www.bundesnetzagentur.de/enid/FA ... er_uq.html
Unberechtigtes Abhören von Nachrichten Dritter mit Strafe belegt
Elektronische Geräte, die zum Mithören funkgestützter Kommunikation geeignet und seit einigen Jahren als sogenannte Funk-Scanner auf dem Markt sind, dürfen nicht zum unberechtigten Abhören genutzt werden. Nach den §§ 148, 89 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) wird das Abhören von Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage nicht bestimmt sind, bzw. Mitteilen des Inhaltes einer solchen Nachricht oder der Tatsache ihres Empfangs mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe belegt. Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten abgehört werden, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure, die Allgemeinheit oder für einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind.
Das Problem der unberechtigten Nutzung existiert seit 1992. Im Zuge der europäischen Liberalisierungsbestrebungen, dem Anliegen des Rechtes auf Informationsfreiheit voll nachzukommen und dem Ziel, Handelshemmnisse innerhalb Europas abzubauen, wurden damals die für den Rundfunk üblichen Frequenzbegrenzungen aufgehoben.
Faktisch wurde damit nicht nur der Empfang der zuvor erwähnten Rundfunksendungen außerhalb des eigentlichen Rundfunkbandes, sondern auch der Empfang von Aussendungen, die sich nicht an die Allgemeinheit wenden (z.B. Individualkommunikation, Polizei- oder Flugfunk) und die aus Gründen des Fernmeldegeheimnisses oder der öffentlichen Sicherheit schutzwürdig sind, ermöglicht.
Daraus resultiert die Strafvorschrift des § 148 TKG i. V. m. § 89 TKG. Auch das Strafgesetzbuch stellt in § 201 das Abhören, Mitteilen und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Strafe.
Bis 1992 waren Rundfunkempfangsanlagen in Deutschland technisch so ausgelegt, daß nur die dem Rundfunk zugewiesenen Frequenzbänder empfangen werden konnten. Die Aufhebung der Frequenzbandgrenzen im Jahre 1992 führte zwar nicht dazu, daß jetzt Radiogeräte mit größeren Frequenzbereichen produziert wurden, aber im Markt wurden folglich Funkscanner angeboten, die als Empfangsanlage alle ausgesendeten Nachrichten empfangen können.
Objektiv betrachtet sind diese Geräte "normale Rundfunkempfänger" wie jeder andere Radioempfänger, der mit einer CE-Kennzeichnung in den Verkehr gebracht, also verkauft werden kann.
Wer jedoch in Anbetracht des Abhörverbots - wie im Telekommunikationsgesetz beschrieben - einen Funkscanner erwirbt, muß wissen, daß nicht jede Nutzung erlaubt ist, die durch technische Mittel ermöglicht wird. Der verantwortliche Umgang damit liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen. Die Strafgerichtsbarkeit hat mittlerweile in einer Reihe von Urteilen bestätigt, dass das Abhören nichtöffentlicher Aussendungen strafbar ist. Zu erwähnen ist hier insbesondere die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 09.02.1999 (Az.: 4St RR 7/99).
Quelle: http://www.funkmagazin.de/index.htm
Dumm gelaufen - zu laut Polizeifunk gehört...
Ziemlich irritiert waren Polizeibeamte in der schleswig-holsteinischen Gemeinde Henstedt-Ulzburg, als sie einem Bürger eine Vorladung zur Zeugenvernehmung überbringen wollten.
Auf das Klingeln an der Wohnungstür öffnete niemand. Aber als die Beamten sich per Polizeifunk mit ihrer Zentrale in Verbindung setzen, hörten sie plötzlich ihre eigenen Stimmen lautstark aus der Erdgeschoßwohnung schallen. Als die Beamten dann noch durch das Wohnungsfenster eine Antenne zu erkennen glaubten, schlossen sie messerscharf, dass dort wohl jemand den Polizeifunk abhören müsse.
Eine von der Staatsanwaltschaft beantragte Durchsuchung der Wohnung förderte denn auch einen Funkscanner zutage. Das Gerät wurde beschlagnahmt und den Besitzer erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das im Telekommunikationsgesetz festgelegte Abhörverbot.
Kam vielleicht so rüber bin ich aber nicht (nur nach Modellfeuerwehrautos!). Genau, so wollte ich es nur wissen, so wie es halt in der Zeitung steht.Ich glaub, da ist jemand Feuer- bzw, Blaulichtgeil ...