Rechtliche Konsequenzen?
Rechtliche Konsequenzen?
Moin!
Die Sache mit dem Hausmeister hat in mir eine Frage geweckt:
Mit welchen rechtlichen Folgen hat man denn zu rechnen, wenn man illegal eine Luftschutzsirene auslöst? Nicht dass ich das demnächst vorhätte aber interessiert mich trotzdem mal. Die Palette dürfte wohl von "Ruhestörung" bis hin zum "Missbrauch öffenlicher Warnzeichen" reichen. Mal angenommen, ich würde aus dem Fenster meiner in der Innenstadt liegenden WOhnung eine halte (so ich denn eine hätte *seufz*) und das eine Minute Heulton erklingen lasse, welche Strafen hätte das zur Folge?
Viele Grüße,
Frank
Die Sache mit dem Hausmeister hat in mir eine Frage geweckt:
Mit welchen rechtlichen Folgen hat man denn zu rechnen, wenn man illegal eine Luftschutzsirene auslöst? Nicht dass ich das demnächst vorhätte aber interessiert mich trotzdem mal. Die Palette dürfte wohl von "Ruhestörung" bis hin zum "Missbrauch öffenlicher Warnzeichen" reichen. Mal angenommen, ich würde aus dem Fenster meiner in der Innenstadt liegenden WOhnung eine halte (so ich denn eine hätte *seufz*) und das eine Minute Heulton erklingen lasse, welche Strafen hätte das zur Folge?
Viele Grüße,
Frank
Re: Rechtliche Konsequenzen?
Ausprobieren würde ich es auf keinen Fall !!!
Die wäre dann die längste Zeit Dein Eigentum gewesen.
Die würden die Cops nämlich gleich mitnehmen.
Desweiteren müsstest Du mit einer Geldstrafe rechnen die mit Sicherheit nicht gerade gering ausfallen wird. Wenn Du Pech haßt evtl. Knast. Das kommt dann z.B. auch drauf an, ob Du erst oder Wiederholungstäter bist u.s.w.
Dann kommt´s immer noch drauf an, ob das Hörnchen bei Euch zur Fw Alarmierung benutzt wird. Nur wenn Du Luft oder Feueralarm auslöst, findet das mit Sicherheit keiner Witzig und es wird ne Menge Ärger geben.
Gruß Marco
Die wäre dann die längste Zeit Dein Eigentum gewesen.
Die würden die Cops nämlich gleich mitnehmen.
Desweiteren müsstest Du mit einer Geldstrafe rechnen die mit Sicherheit nicht gerade gering ausfallen wird. Wenn Du Pech haßt evtl. Knast. Das kommt dann z.B. auch drauf an, ob Du erst oder Wiederholungstäter bist u.s.w.
Dann kommt´s immer noch drauf an, ob das Hörnchen bei Euch zur Fw Alarmierung benutzt wird. Nur wenn Du Luft oder Feueralarm auslöst, findet das mit Sicherheit keiner Witzig und es wird ne Menge Ärger geben.
Gruß Marco
Re: Rechtliche Konsequenzen?
Das mit der Ruhestörung ist schon eine heikle Sache doch der
"Missbrauch öffentlicher Schallzeichen" ,das gibt richtig böses Blut!!
Wenn z.B.die Feuerwehr ausrückt ,weil jemand illegal Alarm gab,dann lässt sie sich das teuer bezahlen und obendrein gibts ne saftige Geldstrafe vom Ordnungsamt!-Ja das kann soweit führen,dass die Sirene beschlagnahmt wird!!!
Sogar der Betrieb einer Kleinsirene,mit der jemand hier mal ein bisschen Alarm gespielt hat ,hat einen alten Mann dazu bewegt ,in den Keller zu rennen,weil die alten Menschen nun mal vom Krieg gebranntmarkt sind.
Da kam auch die Polizei ins Haus,da aber der Betrieb von Kleinsirenen nicht generell verboten ist,blieb es bei einer Verwarnung.
Darum macht z.B.der Funker,wenn er seine privaten Tests auf Band aufnimmt,dies in einer geschlossenen Werkshalle.
Also,auch ich würde mein Schätzchen irgendwann mal gerne heulen hören,doch wegen illegalen Handlungen werde ich das höchstens dann mal tun,wenn ich auch mal in ein solches Gebäude hineinkommen kann.
Mfg Rainer
"Missbrauch öffentlicher Schallzeichen" ,das gibt richtig böses Blut!!
Wenn z.B.die Feuerwehr ausrückt ,weil jemand illegal Alarm gab,dann lässt sie sich das teuer bezahlen und obendrein gibts ne saftige Geldstrafe vom Ordnungsamt!-Ja das kann soweit führen,dass die Sirene beschlagnahmt wird!!!
Sogar der Betrieb einer Kleinsirene,mit der jemand hier mal ein bisschen Alarm gespielt hat ,hat einen alten Mann dazu bewegt ,in den Keller zu rennen,weil die alten Menschen nun mal vom Krieg gebranntmarkt sind.
Da kam auch die Polizei ins Haus,da aber der Betrieb von Kleinsirenen nicht generell verboten ist,blieb es bei einer Verwarnung.
Darum macht z.B.der Funker,wenn er seine privaten Tests auf Band aufnimmt,dies in einer geschlossenen Werkshalle.
Also,auch ich würde mein Schätzchen irgendwann mal gerne heulen hören,doch wegen illegalen Handlungen werde ich das höchstens dann mal tun,wenn ich auch mal in ein solches Gebäude hineinkommen kann.
Mfg Rainer
Re: Rechtliche Konsequenzen?
Wie sieht das eigentlich aus, wenn man ein Signal gibt, das mit den öffentlichen nix zu tun hat?
5s an und dann aus und gut.
Ist das verboten, wenn ja, wo steht das?
Ich hab heilig Abend ein Werksirene gehört (aus ca. 4 km Entfernung). Klang sehr ähnlich wie eine aber halt nur diese kurze Signal.
Wenn das die Industrie darf, warum dann nicht auch ein Privatmann/frau.
Von Ruhestörung mal abgesehen. Das sollte halt dann nicht nachts sein
duese
5s an und dann aus und gut.
Ist das verboten, wenn ja, wo steht das?
Ich hab heilig Abend ein Werksirene gehört (aus ca. 4 km Entfernung). Klang sehr ähnlich wie eine aber halt nur diese kurze Signal.
Wenn das die Industrie darf, warum dann nicht auch ein Privatmann/frau.
Von Ruhestörung mal abgesehen. Das sollte halt dann nicht nachts sein
duese
Re: Rechtliche Konsequenzen?
Wir haben bei uns im Werk zur Alarmierung der Werkfeuerwehr so an die 25 Sirenen. Keine . Alle so in S0 Größe. Die heulen dann natürlich alle gleichzeitig. Kann man wunderbar in der halben Stadt hören. Die Signale sind wie die bei normalen Feueralarm. Also 1 min. Heulton, zwei Mal unterbrochen. Auch Katastrophenalarm kann gegeben werden (1 min. Heulton, zwei Mal unterbrochen und dann 1min. Dauerton). Sowie natürlich Entwarnung des K-Alarms. Ist alles mit der Stadt abgeklärt, ausserdem wird die Kernstadtfeuerwehr, ausschliesslich über FME alarmiert. So kann es eigentlich nicht zu Missverständnissen führen. Im Privatbereich ist jegliche Art von Sirene erlaubt. (Z.B. als Signal bei Einbruch oder an einer privaten BMZ.) Was entscheidend ist, ist die Signalfolge, die sie dann von sich gibt. Nur, was will man ausser ABC-, Feuer- oder Zivilschutzalarm sonst machen? Keiner schaut auf die Uhr, ob der Heulton nun 2 oder 3 mal pro Minute unterbrochen ist.
Re: Rechtliche Konsequenzen?
Auch das Abgeben eines unbekannten Alarmsignales bringt Probleme:
Es handelt sich um eine Luftschutzsirene. Der von ihr abgegebene Ton in Höhe von 420 Hz ist ihr genormtes ,unverwechselbares Kennzeichen.
Das kann die Menschen in Panik bringen,auch wenn der Alarm noch so kurz ist.
Kleinsirenen haben immer einen sehr viel höheren Ton. Darum kann man sofort unterscheiden .
Das ist der Hauptgrund,warum Luftschutzsirenen privat nicht betrieben werden dürfen.
Das private Benutzen eines Blaulichtes mit Martinshorn hätte die gleiche Konsequenz,dies ist eben nur der Polizei und Feuerwehr gestattet!
Mfg.Rainer
Es handelt sich um eine Luftschutzsirene. Der von ihr abgegebene Ton in Höhe von 420 Hz ist ihr genormtes ,unverwechselbares Kennzeichen.
Das kann die Menschen in Panik bringen,auch wenn der Alarm noch so kurz ist.
Kleinsirenen haben immer einen sehr viel höheren Ton. Darum kann man sofort unterscheiden .
Das ist der Hauptgrund,warum Luftschutzsirenen privat nicht betrieben werden dürfen.
Das private Benutzen eines Blaulichtes mit Martinshorn hätte die gleiche Konsequenz,dies ist eben nur der Polizei und Feuerwehr gestattet!
Mfg.Rainer
Re: Rechtliche Konsequenzen?
Wenn Du z.B. mit einer ein Signal gibst, das es garnicht gibt, bekommste schon tierischen Ärger.
Gibste das gleiche Signal mit ner Sirene die z.B. von einer Alarmanlage kommt, isses Egal. Da sagt keiner was.
Es kommt immer auf das Signal und die Sirene an.
Also wenn Du sowas vorhast, machs wie der Funker. Besorg Dir ne große Halle, wo man draußen nichts hört und schon haste keine Probleme mit dem Gesetz.
Gibste das gleiche Signal mit ner Sirene die z.B. von einer Alarmanlage kommt, isses Egal. Da sagt keiner was.
Es kommt immer auf das Signal und die Sirene an.
Also wenn Du sowas vorhast, machs wie der Funker. Besorg Dir ne große Halle, wo man draußen nichts hört und schon haste keine Probleme mit dem Gesetz.
Re: Rechtliche Konsequenzen?
Na, da brauchst du aber ne gut gedämmte Halle um ne draussen nicht zu hören.Also wenn Du sowas vorhast, machs wie der Funker. Besorg Dir ne große Halle, wo man draußen nichts hört und schon haste keine Probleme mit dem Gesetz.
Wenn Du z.B. mit einer ein Signal gibst, das es garnicht gibt, bekommste schon tierischen Ärger.
Re: Rechtliche Konsequenzen?
Hallo!
So, nach längerem Mitlesen habe ich mich nun endlich angemeldet. Nettes Forum hier, spannendes Thema! Also gleich mal zur Sache:
Die Frage nach den Konsequenzen des Laufenlassens einer Sirene würde auch ich mir intuitiv mit "Au weia, das gibt Ärger" beantworten (und es deswegen auch schön bleiben lassen).
Aber bei längerem Nachdenken stellt sich mir die Frage: Was verbietet das Laufenlassen denn genau? Googlen war jedenfalls nicht erhellend.
1. Mißbrauch von Warneinrichtungen
Finde ich nur im Zusammenhang mit Feuermeldern, bzw. Notrufen.
Was ist in Gebieten, in denen die FW nur noch per FME alarmiert wird?
Ein nicht existentes Alarmsystem kann man ja nicht mißbrauchen, oder?
2. Unerlaubte Schallzeichen
Da finde ich nur Referenzen zur StVO, also z.B. Hupen in geschlossenen Ortschaften oder Mißbrauch von Sondersignalen (Blaulicht, Martinhorn).
Eine ortsfeste Sirene liegt definitiv nicht im Bereich der StVO
3. Die lt. Vor-Postern genormten Zivilschutzsignale (420 Hz)
Richtig, da gibt es eine DIN, aber die kann mir ja kaum was verbieten,
denn sie beschreibt ja nur technische Spezifikationen. Das momentan gültige Zivilschutzgesetz gibt nichts her, das erklärt ja auf 4 Seiten lediglich, daß (meine Interpretation) der Bund sich nur noch einen
Sch... um den Zivilschutz kümmert.
4. Ruhestörung
Das paßt sicherlich, aber die drohenden Sanktionen (Ordungswidrigkeit) sind ja eher mickrig.
Bleibt also die Frage: Wo genau ist das verboten, welchen Verstoß begeht man, welche Sanktionen drohen?
Nochmal ganz deutlich: ich suche nicht nach einer Gesetzeslücke, ich bin nur neugierig, was heute überhaupt noch juristisch zu diesem Thema existiert.
Viele Grüße,
Tilman
So, nach längerem Mitlesen habe ich mich nun endlich angemeldet. Nettes Forum hier, spannendes Thema! Also gleich mal zur Sache:
Die Frage nach den Konsequenzen des Laufenlassens einer Sirene würde auch ich mir intuitiv mit "Au weia, das gibt Ärger" beantworten (und es deswegen auch schön bleiben lassen).
Aber bei längerem Nachdenken stellt sich mir die Frage: Was verbietet das Laufenlassen denn genau? Googlen war jedenfalls nicht erhellend.
1. Mißbrauch von Warneinrichtungen
Finde ich nur im Zusammenhang mit Feuermeldern, bzw. Notrufen.
Was ist in Gebieten, in denen die FW nur noch per FME alarmiert wird?
Ein nicht existentes Alarmsystem kann man ja nicht mißbrauchen, oder?
2. Unerlaubte Schallzeichen
Da finde ich nur Referenzen zur StVO, also z.B. Hupen in geschlossenen Ortschaften oder Mißbrauch von Sondersignalen (Blaulicht, Martinhorn).
Eine ortsfeste Sirene liegt definitiv nicht im Bereich der StVO
3. Die lt. Vor-Postern genormten Zivilschutzsignale (420 Hz)
Richtig, da gibt es eine DIN, aber die kann mir ja kaum was verbieten,
denn sie beschreibt ja nur technische Spezifikationen. Das momentan gültige Zivilschutzgesetz gibt nichts her, das erklärt ja auf 4 Seiten lediglich, daß (meine Interpretation) der Bund sich nur noch einen
Sch... um den Zivilschutz kümmert.
4. Ruhestörung
Das paßt sicherlich, aber die drohenden Sanktionen (Ordungswidrigkeit) sind ja eher mickrig.
Bleibt also die Frage: Wo genau ist das verboten, welchen Verstoß begeht man, welche Sanktionen drohen?
Nochmal ganz deutlich: ich suche nicht nach einer Gesetzeslücke, ich bin nur neugierig, was heute überhaupt noch juristisch zu diesem Thema existiert.
Viele Grüße,
Tilman
-
- Harter Kern
- Beiträge: 179
- Registriert: Mittwoch 16. Februar 2005, 01:33
Re: Rechtliche Konsequenzen?
ich meine sind wir mal ehrlich.
wem rutscht nicht das herz in die hose wenn man von weitem ein motorad aufheulen hört. das hört sich im ersten mom an wie eine sirene.
ich denke eben dass wenn eine sirene aufheult egal welcher typ
sie dient definitiv zur alamierung und nicht um lustiges oder ähnliches zu verkünden.
sirenen sind immer mit einer gefahr verbunden und wie schon gesagt für ältere menschen taumatisierend.
kann mir gut vorstellen dass das nicht ohne strafe ausgeht.
ich werde meine auf jeden fall beim nächsten probealarm mit auslösen
da fällt es nicht so auf
wem rutscht nicht das herz in die hose wenn man von weitem ein motorad aufheulen hört. das hört sich im ersten mom an wie eine sirene.
ich denke eben dass wenn eine sirene aufheult egal welcher typ
sie dient definitiv zur alamierung und nicht um lustiges oder ähnliches zu verkünden.
sirenen sind immer mit einer gefahr verbunden und wie schon gesagt für ältere menschen taumatisierend.
kann mir gut vorstellen dass das nicht ohne strafe ausgeht.
ich werde meine auf jeden fall beim nächsten probealarm mit auslösen
da fällt es nicht so auf
Re: Rechtliche Konsequenzen?
Ich wüßte jetzt momentan auch kein Gesetz o. Ä. das das Laufenlassen einer Sirene verbietet, außer der
Verordnung über öffentliche Schallzeichen ->
bestimmte Signale sind dem Staat vorbehalten
und halt Ruhestörung (Emmissionsschutzgesetz oder so ähnlich)
Unabhängig davon, ob es jetzt Leute erschreckt, oder ähnliches, gibt es da gesetzliche Grundlagen?
duese
Verordnung über öffentliche Schallzeichen ->
bestimmte Signale sind dem Staat vorbehalten
und halt Ruhestörung (Emmissionsschutzgesetz oder so ähnlich)
Unabhängig davon, ob es jetzt Leute erschreckt, oder ähnliches, gibt es da gesetzliche Grundlagen?
duese
Re: Rechtliche Konsequenzen?
Hallo!
Klar, wenn man ne Sirene hat, will man sie ab und zu auch laufen lasse. Das mit dem "Mitheulem lassen beim Probealarm" ist eigentlich ne gute Idee. Ich denke, wenn man das mit den Behördern abklärt und auch die Nachbarn darüber informiert, dann dürfte das eigentlich kein Problem sein. Hat da schon jemand Erfahrungen mit gemacht?
Viele Grüße,
Frank
Klar, wenn man ne Sirene hat, will man sie ab und zu auch laufen lasse. Das mit dem "Mitheulem lassen beim Probealarm" ist eigentlich ne gute Idee. Ich denke, wenn man das mit den Behördern abklärt und auch die Nachbarn darüber informiert, dann dürfte das eigentlich kein Problem sein. Hat da schon jemand Erfahrungen mit gemacht?
Viele Grüße,
Frank
- Abi2612
- Harter Kern
- Beiträge: 436
- Registriert: Sonntag 28. März 2004, 20:10
- Wohnort: Kassel
- Kontaktdaten:
Re: Rechtliche Konsequenzen?
Ja. Das Laufenlassen einer in Privatbesitz übergegangenen Luftschutzsirene wird als "Mißbrauch von Notrufsignalen" eingestuft und fällt somit unter § 145 StGB. Wird mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet.Unabhängig davon, ob es jetzt Leute erschreckt, oder ähnliches, gibt es da gesetzliche Grundlagen?
Re: Rechtliche Konsequenzen?
Ja, ich hab schon meine beim Probealarm mitlaufen lassen. Zwar hatte ich alle Mitbewohner unseres Hauses informiert, jedoch ist das Grundstück außerhalb der normalen Wohnbebauung, so dass ich es nicht mehr Leuten sagen brauchte. Auch wenn das Ding nur aufm Boden steht, ist die Lautstärke nicht zu unterschätzen. Deshalb besteht auch das Risiko, noch aus weiterer Entfernung gehört zu werden. Aber weil ich den Probealarm abgewartet habe, war die Chance wieder gering, jemanden zu stören. Die Leute im Dorf werden von den dortigen Sirenen beschallt und hören mich nicht. Trotzdem würde ich nie irgendwelche offiziellen Schallzeichen nachmorsen. Zudem sollte man das ganze nicht zu sehr ausreizen und sich gleich an jedem Probealarm beteiligen.
Wie gesagt, das ist ein Sonderfall. Ich möchte niemanden ermuntern, seine Sirene draußen laufen zu lassen. Auch von Kleinsirenen werden die Nachbarn belästigt. Ärger ist vorprogrammiert...
Die Verletzungen der Gesetze und Verordnungen ist in einem solchen Fall vielfältig. Mir fällt dazu auch noch "Missbrauch von Notrufsignalen" ein. <- Edit: Da kam mir schon zuvor.
Trotz aller Begeisterung möchte ich dringend von Tests in der Öffentlichkeit abraten! Auch wenn die Behörden informiert werden könnte es sehr leicht zu Nachbarschaftsstreitigkeiten kommen.
Wie gesagt, das ist ein Sonderfall. Ich möchte niemanden ermuntern, seine Sirene draußen laufen zu lassen. Auch von Kleinsirenen werden die Nachbarn belästigt. Ärger ist vorprogrammiert...
Die Verletzungen der Gesetze und Verordnungen ist in einem solchen Fall vielfältig. Mir fällt dazu auch noch "Missbrauch von Notrufsignalen" ein. <- Edit: Da kam mir schon zuvor.
Trotz aller Begeisterung möchte ich dringend von Tests in der Öffentlichkeit abraten! Auch wenn die Behörden informiert werden könnte es sehr leicht zu Nachbarschaftsstreitigkeiten kommen.
Zuletzt geändert von Marco am Samstag 14. Januar 2006, 17:11, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Rechtliche Konsequenzen?
Ah, da kommen wir der Sache ja schon näher:
Das wohl jeder ein Sirenensignal als Notzeichen empfindet (zumindestens, wer mit den Probealarmen oder schlimmerem groß geworden ist), liegt auf der Hand, aber zum Verknacken braucht's was handfestes schriftliches!
Zum Stichwort "Verordnung über öffentliche Schallzeichen" finde ich nur 1000 mal die gleichen Artikel von Feuerwehrseiten (das könnten also kommunale Verordnungen sein), einen dünnen Wikipedia-Artikel, aber keinen einzigen Treffer auf z.B. juristischen Textsammlungen.
Herrlichen Unsinn gibt es bei
http://www.eci.siemens.com/marketplaces ... 61,00.html
Da steht (Veröffentlichungsdatum 2003!!!):
Eine Suche nach "Schallzeichen" bei der Fachinformationsstelle Zivil- und Katastrophenschutz des BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) ergab 0 Treffer.
Wenn jemand mal eine Referenz für diese Verordnung hätte, wäre ich dankbar!
Tilman
Nachtrag:
Also, wenn ich so länger drüber nachdenke, könnte
Trotzdem wäre ich für einen Hinweis bzgl. der ominösen Verordnung dankbar!
Jetzt stellt sich nur noch die Frage, wo ist festgelegt, daß eine Sirene ein Notruf, bzw. Notzeichen ist. Ich hatte ja schon oben geschrieben, was ist z.B. in Kommunen, die ihre FW nur noch per Funk alarmieren?§ 145
Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln
(1) Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das wohl jeder ein Sirenensignal als Notzeichen empfindet (zumindestens, wer mit den Probealarmen oder schlimmerem groß geworden ist), liegt auf der Hand, aber zum Verknacken braucht's was handfestes schriftliches!
Zum Stichwort "Verordnung über öffentliche Schallzeichen" finde ich nur 1000 mal die gleichen Artikel von Feuerwehrseiten (das könnten also kommunale Verordnungen sein), einen dünnen Wikipedia-Artikel, aber keinen einzigen Treffer auf z.B. juristischen Textsammlungen.
Herrlichen Unsinn gibt es bei
http://www.eci.siemens.com/marketplaces ... 61,00.html
Da steht (Veröffentlichungsdatum 2003!!!):
Also von einer Organisation, die bereits 6 Jahre vor Erscheinen des Artikels aufgelöst wurde?!?In der Bevölkerung können die Signale als weitgehend bekannt gelten, die über Sirenen abgestrahlt werden. Sie werden vom Innenministerium des Bundes bzw. der Länder in der sog. "Verordnung über öffentliche Schallzeichen" zusammengefasst und vom Bundesverband für den Selbstschutz (BVS) publiziert.
Eine Suche nach "Schallzeichen" bei der Fachinformationsstelle Zivil- und Katastrophenschutz des BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) ergab 0 Treffer.
Wenn jemand mal eine Referenz für diese Verordnung hätte, wäre ich dankbar!
Tilman
Nachtrag:
Also, wenn ich so länger drüber nachdenke, könnte
doch schon reichen, denn wenn viele Leute einen Alarm für echt halten, auch wenn es ihn offiziell nicht mehr gibt, trifft das zu, oder?...vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei...
Trotzdem wäre ich für einen Hinweis bzgl. der ominösen Verordnung dankbar!
Zuletzt geändert von gruenkohl am Samstag 14. Januar 2006, 17:56, insgesamt 1-mal geändert.