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Rechtsgrundlage gesucht

Verfasst: Mittwoch 19. Mai 2010, 15:51
von KL7000F
Hallo,

ich bin seit längerem auf der Suche nach der gesetzlichen (rechtlichen) Grundlage wer für die Warnung der Bevölkerung bzw. den Aufbau, Wartung, usw. über Sirenen zuständig ist. Für das Bundesland Bayern. Katastrophen- und Zivilschutzgesetzt sind sehr oberflächig bzw. schreiben vom Verteidigungsfall.

Hier im Forum hab ich dazu leider nur die Aussage gefunden dass die Kommune zuständig ist, aber keine Rechtsgrundlage.

Gruß
Andy

Re: Rechtsgrundlage gesucht

Verfasst: Mittwoch 19. Mai 2010, 21:12
von MiThoTyN
Das Thema ist relativ schnell abgehakt. Es gibt einfach keine detailierten rechtlichen Grundlagen dafür.

Der Grund, warum der Bund damals das bundesdeutsche Sirenennetz abgeschaltet hat war ja der, dass man davon ausgegangen ist, dass es zu keiner Zeit mehr zu einem solchen (kriegerischen) Ereigniss kommen wird, wo man die Bevölkerung zentral und großflächig (bundesweit, bzw. Verwaltungsgrenzen überschreitend) warnen muss.

Aus dem Grund übergab man diese Aufgabe an die Gemeinden, da man davon ausging, dass sich Schadensereignisse (Hochwasser, Chemiekatastrophen, etc.) lokal und verwaltungstechnisch eng begrenzen lassen und nicht mehr auf Bundesebene abgearbeitet werden müssen.

Man hat den Maßstab und damit die Verwaltung und die Kosten also einfach deutlichst nach unten gesetzt und neu verteilt.

In den kommunalen Gesetzen steht nun drinne, dass Gemeinden für eine Warnung der Bevölkerung zuständig sind.

Im HBKG (Hessen) §3 steht :

"(1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe

5. Notrufmöglichkeiten und Brandmeldeanlagen einzurichten, an die zuständige Zentrale Leitstelle anzuschließen, Funkanlagen zu beschaffen und zu unterhalten sowie die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen"

Das wars. Mehr nicht. WIE denn diese Warnung durchgeführt wird, ist eben Sache der Gemeinde. Die meisten argumentieren aus Kostengründen damit, dass man mit Lautsprecher- und Radiodurchsagen die Bevölkerung warnen kann. Leider zu selten baut man aus kommunalen Mitteln wieder ein Sirenennetz auf.

Diese kommunalen Sirenennetze sind dann auch tatsächlich Eigentum und in der Verantwortung der Gemeinden/Städte. Eine übergreifende Organisation auf Landkreis-/Landes-/Bundesebene ist (derzeit) nicht vorgesehen.

ABER: Auf Bundesebene diskutiert man alternative Technologien um Sirenen zu ersetzen und wieder ein zentrales Warnsystem (kostengünstig) aufzubauen. Da sind aber bisher alle Versuche und Vorschläge im Sand verlaufen und meiner Meinung nach auch nicht praktikabel. (Stichwort Rauchmelder, Funkuhren, Hupende Autos, ...)

Gruß Joachim

Re: Rechtsgrundlage gesucht

Verfasst: Mittwoch 19. Mai 2010, 22:37
von KL7000F
Hi,

vielen Dank für deine Antwort. Soweit war mir das auch bekannt. Von verschiedenen Bundesländern (u.a. Sachsen) konnte ich Rechtsgrundlagen / Gesetztestexte finden in denen die Warnung der Bevölkerung als Aufgabe der Gemeinde genannt ist. Eben wie du auch für Hessen schreibst.
Genau das suche ich für Bayern um dementsprechend Argumentieren zu können.

Einzigst was ich gefunden habe ist folgender Auszug aus der Verordnung zur Ausführung des BayFwG (§ 1 Nr. 3 AVBayFwG):
3. Einrichtungen zur Meldung und Alarmierung in der Gemeinde zu beschaffen und zu betreiben.
bezogen auf Art 1 Abs. 1 Satz 1 BayFwG:
(2) 1 Zur Erfüllung dieser Aufgabe haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Aber das bezieht sich meines Erachtens rein auf die Alarmierung der Feuerwehr (Sprich Sirene mit dem Signal Feueralarm bzw. über Meldeempfänger. Leider kein Wort über die Warnung der Bevölkerung.

Gruß
Andy

Re: Rechtsgrundlage gesucht

Verfasst: Donnerstag 20. Mai 2010, 00:12
von MiThoTyN
Also so wie ich das sehe, wird diese Aufgabe in Bayern nicht an die Kommunen übertragen.

Ich hol mal etwas weiter aus und sammel mal einige Gesetzestexte, um aus den Puzzlestücken ein ganzes zu machen.

Es gibt ein "Zivilschutzgesetz" des Bundes, das die Warnung der Bevölkerung im Verteidigungsfall regelt. Hier heißt es (§6)
(2) Die für die Warnung bei Katastrophen zuständigen Behörden der Länder warnen im Auftrage des Bundes auch vor den besonderen Gefahren, die der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall drohen. Soweit die für den Katastrophenschutz erforderlichen Warnmittel für Zwecke des Zivilschutzes nicht ausreichen, ergänzt der Bund das Instrumentarium.
Hier wird auf den Katastrophenschutz verwiesen, der bundesweit eben Ländersache ist. Das Bayrische KatS-Gesetzt sieht gar kein flächendeckendes Warnsystem vor, sondern fordert lediglich in Art 3a, dass für Betriebe mit besonderem Gefahrenpotential Notfallpläne existieren müssen, die:
(3) Der externe Notfallplan muss Angaben enthalten über:
6. Vorkehrungen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Unfall sowie über das richtige Verhalten;
Damit ist implizit z.B. ein Sirenennetz um z.B. ein großes Chemieunternehmen gemeint, wenn die Verantwortlichen die Sirenen als sinnvolles Mittel zur Information der Öffentlichkeit eingestuft haben.

Für "normale" Katastropen (Hochwasser, Schneechaos, ...) haben die KatS-Behören Alarm- und Einsatzpläne bereitzuhalten. Ob in diesen auch eine Information/Warnung der Bevölkerung enthalten ist und wie diese aussieht, ist dann wieder Sache des KatS-Behörde (am unteren Ende eben der Landkreis).

Gruß Joachim

Re: Rechtsgrundlage gesucht

Verfasst: Donnerstag 20. Mai 2010, 11:26
von KL7000F
Hallo,

schade das die Bayern das Thema relativ oberflächig behandeln. Letztendlich kommt es auf die Vernunft der KatS-Behörde an um dementsprechend die Bevölkerung zu warnen. Sei es über Sirenen, Lautsprecherdurchsagen, etc. Ansonsten bleibt "nur" Radio/TV und neue Medien.

Dennoch vielen Dank für deine Mühe!
Gruß
Andy

Re: Rechtsgrundlage gesucht

Verfasst: Sonntag 11. Juli 2010, 12:11
von Sirenen-Steff
Hallo,

wie in einem anderen Thread schon geschrieben, versuche ich jetzt auch das Warnsystem per Sirenen wieder aufzubauen.
Bei uns gibt es ja schon Sirenen, jedoch sind das alles nur Feuerwehrsirenen zur Feuerwehralarmierung.
Ich habe schon an unsere FFW und die Gemeinde was geschrieben, aber ohne Erfolg.
Nun habe ich vorgestern eine Mail an das Landratsamt München/Land geschrieben (ich versuch's einfach mal dort) ob man das nicht weiter aufbauen könnte.
Wenn ich dort nicht richtig bin, dann muss ich eben nochmal weiterschauen.

Ich hab auf http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/ka ... ail/16711/ gesehen, das im Umkreis von 25 Kilometern Sirenen sein müssen.
Nunja, ich habe es schon oft gesagt, aber ca. 3 km Luftlinie von Ismaning weg ist die Forschungsneutronenquelle Garching, welches mindestens so gefährlich wie die anderen AKW's sind.
Deshalb müsste man doch dann auch Sirenen im 25 km-Radius installieren, nicht wahr?

Gruß
Sirenen-Steff

Re: Rechtsgrundlage gesucht

Verfasst: Sonntag 11. Juli 2010, 12:23
von MiThoTyN
Sirenen-Steff hat geschrieben:Nun habe ich vorgestern eine Mail an das Landratsamt München/Land geschrieben (ich versuch's einfach mal dort) ob man das nicht weiter aufbauen könnte.
Dein Vorgehen ist ein bißchen arg naiv muss ich dir leider sagen. Meinste wirklich, das LRA wird auf deine Bitte hin hunderttausende Euro in die Hand nehmen um ein Sirenennetz wieder aufzubauen?

Es gibt im LRA fähige Leute, die sich sicherlich schon öfter mit dem Thema auseinandergesetzt haben und die auch sämtliche Rechtsvorschriften kennen. Das ist denen ihr Job. Und wenn die bisher nicht zu dem Schluss gekommen sind, dass man unbedingt dringend Sirenen braucht, dann wird deine Mail daran leider nix ändern.

Mal abgesehen davon, dass sowas nicht von heute auf morgen passiert, jahrelange Planung und Umsetzung erfordert und halt scheiße viel Geld kostet. Warum sollte man sich diesen Klotz ans Bein binden, wenn man das gar nicht muss???

Dein Einsatz in allen Ehren, ich befürchte da wird sich nicht allzuviel tun.
Sirenen-Steff hat geschrieben:Nunja, ich habe es schon oft gesagt, aber ca. 3 km Luftlinie von Ismaning weg ist die Forschungsneutronenquelle Garching, welches mindestens so gefährlich wie die anderen AKW's sind.
Welche wissenschaftliche Qualifikation hast du, dass du das beurteilen kannst? Welche Qualifikationen hast du überhaupt, beurteilen zu können in welchem Umgang ein Warnnetz benötigt wird, bzw. hast du auch schonmal durchdacht, welcher Aufwand dahinter steckt?

Gruß Joachim

Re: Rechtsgrundlage gesucht

Verfasst: Sonntag 11. Juli 2010, 12:54
von KL7000F
Hallo,

ich denke wenn sich jemand tatsächlich "einen Kopf" über die Warnung der Bevölkerung macht dann wird er feststellen das aktuell nur über Radio gewarnt werden kann. Wer hört Nachts um 3 Uhr Radio?

Was gibt dann Landkreisen wie Aschaffenburg, Schweinfurt oder Weilheim-Schongau die Motivation die Warnung über Sirenen und teilweise nebenbei noch Warnzüge zu unterhalten? Zu viel Geld werden alle nicht haben...

Wenn man Bayern ansieht sind noch etliche Sirenenanlagen vorhanden. Es fehlt also "nur" an den Empfängern und an einer Planung. Gut, jetzt noch alle Fernwirkempfänger in moderne umzutauschen ist ein riesen Kostenpunkt. Aber!! Bayern hält sich fest die Alarmierung der Feuerwehren etc. über TETRA zu erledigen. Hierbei werden für alle Sirenen auch neue Empfangsgeräte nötig. Wo ist hierbei das Problem nebenbei ein Konzept für die Warnung aufzubauen? Einige wenige Sirenen müssten sicherlich angeschafft werden, aber die Zahl hält sich wohl in Grenzen im vergleich zum ganzen Land.

Re: Rechtsgrundlage gesucht

Verfasst: Sonntag 11. Juli 2010, 13:42
von ECN 2400
Aber!! Bayern hält sich fest die Alarmierung der Feuerwehren etc. über TETRA zu erledigen. Hierbei werden für alle Sirenen auch neue Empfangsgeräte nötig. Wo ist hierbei das Problem nebenbei ein Konzept für die Warnung aufzubauen?

Das Problem dürfte sein das du ein vernünftiges Konzept zur Warnung erstellen mußt.

Einfach mal ein paar Sirenen aufbauen und einschalten ist da bischen zu wenig.

Die Bevölkerung muß über die verschiedenen Signale aufgeklärt werden (gerade wenn es Warnung bisher nicht gibt) über das richtige verhalten usw.

Ich kann nur aus unseren erfahrungen sagen das trotz ankündigung in alle Medien die meisten Bürger nix mit der Sirene anzufangen wissen und dann vor lauter Angst den Notruf Lahmlegen.

Das mit den neuen Empfangsgeräten für den Digitalfunk stellt natürlich eine gute möglichkeit da "Kostengünstig" aufzurüsten zumindest billiger als komplett neue Analoge FWE.

Re: Rechtsgrundlage gesucht

Verfasst: Sonntag 11. Juli 2010, 13:51
von KL7000F
Nun, viel "Werbung" läuft dafür auch nicht. Man hört es in BY zweimal im Jahr kurz im Radio. Bissl auf irgendwelchen Internetseiten werben erreicht auch nicht alle. Die breite Masse bekommst nur durch regelmäßige Info über Radio, TV, Internet, Zeitung, Werbeschilder, usw... Drum gabs damals wohl auch solche Filme: http://www.youtube.com/watch?v=7eCzLAvhE2Q
Von unserem Lra. hab ich erfahren dass einige Leute anrufen warum kein Heulton am Probealarmtag gelaufen ist. Also vermissen es wohl doch einige.

Es wäre auch schon ein kleiner Schritt die vorhandenen Empfangsgeräte zu überprüfen welche "Warnung" spielen können. Ich denke die ein oder andere Kommune hat alles und nutzt es nicht (weil sie es nicht wissen und auch nicht dran denken).

Re: Rechtsgrundlage gesucht

Verfasst: Sonntag 11. Juli 2010, 14:02
von ECN 2400
Ja das mit der "Werbung" im Radio läßt bei uns auch noch zu wünschen übrig.

Klar könntest du überprüfen ob es nicht einzelne Anlagen gibt die auch Warnung können. Aber wenn es dann nur ein paar wenige sind müßten entweder alle anderen nachgerüstet werden oder man muß es doch wieder bleiben lassen.
Die Leute wo anrufen sind meistens ältere Mitbürger die noch die großangelegten Probealarme von früher kennen.

Genau wie in dem Video. Zu Zeiten wo dieser Film ausgestrahlt wurde hatten wir viele solcher Probleme wie heute nicht da ja alles in der Hand vom Bund war und über den Warndienst geregelt wurde.

Re: Rechtsgrundlage gesucht

Verfasst: Sonntag 11. Juli 2010, 14:07
von KL7000F
Klar könntest du überprüfen ob es nicht einzelne Anlagen gibt die auch Warnung können. Aber wenn es dann nur ein paar wenige sind müßten entweder alle anderen nachgerüstet werden oder man muß es doch wieder bleiben lassen.
Jein... Warum wird um AKW's nur ein Umkreis von 25 KM gewählt? Bleibt die böse Strahlung dann stehen? Einzelne Landkreise sind auch nur ein Bruchteil von Flächendeckend. Aber lieber sind die ein oder anderen dabei als gar keiner. Top wäre, wenn der Bund die Sache in die Hand nimmt und D-Weit ein Warnnetz aufbaut.

Re: Rechtsgrundlage gesucht

Verfasst: Sonntag 11. Juli 2010, 14:47
von ECN 2400
Klar wenn dabei raus kommt das ein Kreis Warnung kann ist das super ganz deiner Meinung!

Hatte das auf die einzelnen Sirenen in einer Stadt bezogen.

Das mit dem 25 oder 30 KM Radius um AKWs ist doch so ne bekannte Sache.

Bei uns haben die Grenzen dieser "Todeszone" auch einen sehr merkwürdigen verlauf meistens entlang großer Straßen wo man gut Sperrzonen errichten könnte.......

Ich glaube den Traum das der Bund das ganze wieder in die Hand nimmt haben hier viele. Ich persönlich bin ja der Meinung der Bund hat seinen Fehler erkannt (siehe auch meinen anderen Beitrag) aber die werden es nie zugeben weil sie dann ja was neues machen müssten.
Allein schon die Kosten werden den Bund daran hindern ein neues Sirenennetz aufzubauen.

Re: Rechtsgrundlage gesucht

Verfasst: Sonntag 11. Juli 2010, 16:13
von Sirenen-Steff
Jo, das meinte ich ja auch schon, die Sirenen wären ja schon da nur die Aufrüstung der FWE für das Signal "Warnung" ist das Problem.

Und das mit dem Radio einschalten ist auch unlogisch, wie KL7000F schon gesagt hat, denn wer hat nachts schon Radio an?!
Und wenn die Feuerwehrfahrzeuge rumfahren glaub ich bringt auch nix, weil die ja zur Behebung des Großschadensereignisses gebraucht werden.

Das einzigst beste sind Sirenen, denn wenn erst einmal die Bürger aufgeklärt werden über die Signale, müssten alle Bescheid wissen, was zu tun ist.
Aber ich glaube das brauche ich hier keinem mehr sagen, nur leider verwenden immer die Behörden das als Argumentierung, das man über Radio und Lautsprecherfahrzeuge warnt.

Naja, mal sehen was sich der Bund/Bayern einfallen lässt.

Re: Rechtsgrundlage gesucht

Verfasst: Dienstag 20. Juli 2010, 13:23
von Sirenen-Steff
Also, in deren Rückantwort heißt es, das man das schon machen könnte (ist ja klar), aber das Aufstellen ist freiwillig und jetzt ist die Frage, wer die Umrüstung bezahlen würde.
Ich denke die Gemeinden, aber wenn diese das Sirenenwarnsystem mit Katastrophenalarm freiwillig aufstellt, kriegt man doch staatliche Zuschüsse, nicht wahr?