Hallo miteinander,
habe gerade die "Planungsgrundlage Evakuierungen" des Schweizerischen Zivilschutzes bekommen.
Darin steht unter Alarmierung:
Alarmierung / Information (unmittelbar vor, während oder nach einem Ereignis)
In einer Evakuierungsplanung muss auch die Art und Weise der Alarmierung und Information der
Bevölkerung unmittelbar vor, während oder nach einem Ereignis festgelegt werden:
• Art der Alarmierung
In der Schweiz wird in praktisch allen Fällen die Sirenenalarmierung (Allgemeiner Alarm oder Wasseralarm mittels stationärer oder mobiler Sirenen) mit der Verbreitung von Verhaltensanweisungen über Radio zum Tragen kommen. Je nachdem kann jedoch auch eine gezielte telefonische oder persönliche Alarmierung bestimmter Personengruppen (z. B. Behinderte oder Bewohner abgelegener Höfe) sinnvoll sein.
Ich sag nur: die können das noch!!! dazu
Falls jemand an der PDF Interesse hat - PN machts möglich.
Gruß
Land 4-4
Evakuierungsplanung in der Schweiz
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Re: Evakuierungsplanung in der Schweiz
Klingt auf jeden Fall, als sei die Schweiz damit weiter als wir...