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Rechtliches...

Verfasst: Sonntag 27. Februar 2005, 19:24
von Klauskinski
Hallo,

mich würde es interessieren, wie es rechtlich mit dem Besitz und der Benutzung von Sirenen aussieht.
Dass man es tunlichst unterlassen sollte, mit einer E57 im Garten einen Feueralarm nachzuorgeln ist logisch, aber wie sieht es mit anderen Sirenentypen, die entsprechend anders klingen aus? Wenn man dann auch keine Luft- oder Feueralarme imitiert, dürfte doch eigentlich nichts dagegensprechen, Sirenen laufenzulassen!? Nun gut, die Nachbarn werden letztendlich auch ein Wörtchen mitzureden haben, was die Lärmbelästigung angeht, aber wie ist der rein rechtliche Sachverhalt?

Re: Rechtliches...

Verfasst: Sonntag 27. Februar 2005, 19:32
von NCW
sirenen stehen, sofern nicht bekanntlich als werkssirene ausgewiesen, für alarm. auch ein 10 sekunden dauerton kann als alarm angesehen werden (z.b. von einer alarmanlage) und verpflichtet eigentlich zum melden bei der polente... aber gott... sag den nachbarn bescheid und alles is in butter. und ist es was größeres warte auf sylvester oder klemm styropor zwischen rolladen und fenster und stell die sirene in den schrank (nur zu empfehlen bis 1kW)...

Re: Rechtliches...

Verfasst: Sonntag 27. Februar 2005, 19:37
von Klauskinski
Bei Sirenen > 1kw wäre sicherlich ein sehr guter Gehörschutz angebracht und man sollte vllt. drauf achten, dass keine leichten Gegenstände oder Kleintiere angesaugt werden *gg*

Im Ernst: danke für die Info!
Werde jetzt versuchen, die Elektror ordentlich zu fotografieren, indem ich das Fernlicht mittels eines Spiegels auf die Sirene strahlan lasse und hoffe, dass die Anwohner nix merken...

Re: Rechtliches...

Verfasst: Montag 28. Februar 2005, 19:52
von florian m.
Hallo Leute,
wie sieht es aus wenn wir im Dorf eine zusätzliche Sirene installieren um die Ausleuchtung des Gebietes zu erhöhen? Könnten wir das in unserer Feuerwehr einfach so machen oder müssen wir das irgendwo genehmigen lassen?

Was brauchen wir dazu?
Die Sirene
Fernwirkempfänger

Ist im Fernwitkempfänger schon ein Taktgeber mit eingebaut?
Kann man eine Sirene einfach an den Starkstrom hängen um sie zu testen oder ist das nicht so einfach (nichinstallierte Sirene)
MFG
Florian

Re: Rechtliches...

Verfasst: Montag 28. Februar 2005, 20:17
von NCW
n schütz oder ein hochbelastbarer 3 phasen-schalter sind fürs kurze austesten einer starkstromsirene sind auf jeden fall ein muss. die feuerwehr sollte schonmal bei der leitstelle und der gemeinde nachfragen ehe man einfach so "einen pilz pflanzt". eigentlich braucht ihr nur n fernwirkempfänger (im sonnenburgempfänger ist der taktgeber drinne), not-aus schlater, sicherungen und ein schütz. und natürlich die sirene mit mast, dach etc...

Re: Rechtliches...

Verfasst: Dienstag 1. März 2005, 19:55
von HP.D
Erst ma Ordnungsamt. Dann erst mal jemand finden, der sich dafür zuständig fühlt.... *g*