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rechtliches

Verfasst: Montag 26. April 2004, 10:43
von Dornfelder
Guten Morgen zusammen,

nun will ich in diesem Bereich des Forums mal den Anfang machen

Erstmal find ich es erstaunlich, das es doch recht viele Fans von Sirenen gibt Hätte ich nun nicht gedacht.

Mich interessiert nun folgendes:
Da eine Sirene zum Zivilschutz gehört, kann ich mir gar nicht vorstellen, z.B. eine E57 als Eigentum im Garten stehen zu haben und selbige zu betreiben. Kommt ihr da nicht in Konflikt mit der Stadt/Gemeine dem Landkreis etc. wenn ihr eure Sirenen Probeweise anfahrt? Wie muss man sich das vorstellen?

Grüße
Dorn

Re: rechtliches

Verfasst: Montag 26. April 2004, 11:21
von HP.D
Hallo und Willkommen im Forum!
Also, ich würde sagen, in den Garten stellen klar. Aber anschmeissen würd ich die nicht so einfach. Könnte eine Anzeige der Feuerwehr zur Folge haben, oder eine Ruhestörungsanzeige der Nachbarn oder evtl. Missbrauch von Sondersignalen?
Auf jeden Fall kein offizielles Signal nachahmen. Mal so ganz kurz anlaufenlassen dürfte ja keinen stören. Am Besten so 12 Uhr Mittags, dann hat das Ganze auch mehr Testcharakter.
Theoretisch könnte man auch die Sirene anmachen, wenn alle anderen sowieso gerade getestet werden.
Alles in allem: Anmachen? Eher nein, oder auf eigene Verantwortung.

Re: rechtliches

Verfasst: Montag 26. April 2004, 14:31
von NCW
wir machen immer silvester-alarm. die leute in unserem kleinem dorf kennen uns und unsere sirenen, deshalb stört das hier keinen mehr.

Re: rechtliches

Verfasst: Montag 26. April 2004, 20:13
von FunkerVogth
Hallo!

Meine E57er laufen wenn nur in unsere großen Werkstatthalle zum Test.

Mfg
FunkerVogth

Re: rechtliches

Verfasst: Montag 26. April 2004, 23:52
von FunkerVogth
Wohl eher hören, zu sehen gibts ja nicht außer dem Aufbau des Ganzen.
Wie gesatgt die aufgenommenen Signale gibts bald hier zum download.