Rechtliche Grundlagen für Sirenensignale

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schroupie
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Rechtliche Grundlagen für Sirenensignale

Beitrag von schroupie »

Ich habe eben mal versucht, etwas zu den rechtlichen Grundlagen der Sirenensignale zu finden.
Ich habe jedoch nur eine Schallzeichenverordnung für Bayern finden können.
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... doc.part=X
Nach meinem Kenntnisstand waren diese früher einmal in einem Bundesgesetz geregelt, welches allerdings mit Auflösung des Warndienstes außer Kraft getreten ist.
Meine Frage ist nun, ob es nun auch in den restlichen 15 Bundesländern irgendwelche Verordnungen dieser Art gibt, oder ob man sich da, zumindest was die Signale angeht, im rechtfreien Raum bewegt.

Gruß, Dominik.
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Glockengießer
Harter Kern
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Re: Rechtliche Grundlagen für Sirenensignale

Beitrag von Glockengießer »

Bei der Zivilschutzbehörde der Nürnberger Berufsfeuerwehr hat man mir die Rechtslage mit den Sirenensignalen so erklärt, wie unten aufgelistet. Ich gehe davon aus, dass das auch für ganz Deutschland so zutrifft...

Die Verwendung von Sirenensignalen, die im Brand- und Zivilschutzprogramm aufgenommen sind, darf nur im akuten Gefahrenfall erfolgen.

Der Missbrauch von Sirenensignalen welche im Brand- und Zivilschutz Verwendung haben wird je nach Aufwand der für umsonst eingeleiteten Abwehrmaßnahmen (z.B. Großaufgebot mehrerer Feuerwehrlöschzüge) geahndet! Geldstrafen ab 300€ aufwärts oder auch eine Freiheitsstrafe sind möglich!
Zumindest ist mit einer Anzeige wegen öffentlicher Ruhestörung zu rechnen.

Ist ein Sirenensignal ungewollt ausgelöst worden, ist sofort die Zivilschutzbehörde und die zuständige Feuerwehr über die Fehlalarmierung zu verständigen. Wenn es die technischen Umstände zu lassen, sind die Anwohner im näheren Alarmierungsgebiet sofort durch die Auslösung des Entwarnungssignals mit der Sirene über die Fehlalarmierung zu informieren.

Wenn ein im Brand- und Zivilschutz verwendetes Sirenensignal außerhalb einer Gefahrensituation Vewendung finden soll, z.B. zur Aufklärung der Sirenensignale in einer Schule, so ist vorher die Einverständnis der Zivilschutzbehörde für die Auslösung eines oder mehrerer Sirenensignale ein zu holen. Wird die Genehmigung zur Sirenenauslösung erteilt, so ist die Feuerwehr über das Datum und die Uhrzeit der Sirenenauslösung zu verständigen. Wird die Einverständnis zur Sirenenauslösung abgelehnt, so darf die Sirene auch nicht ausgelöst werden. (Dies gilt auch für Privatpersonen, zu denen Sirenensammler wie ich gehören)


Das ist bislang alles, was ich weiß... Ich hoffe, dass ich weiter helfen konnte.
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