Am 05. Mai 1969 informierte das Landratsamt Passau mit Nr. G 6/448 - Apl. Nr. 137/34/5 alle Gemeinden des Landkreises Passau nachrichtlich die Feuerwehren des Landkreises über die Förderung des Feuerlöschwesens, hier die Alarmierungseinrichtungen. Denn mit Entschluss der Regierung von Niederbayern in Landshut, vom 14.04.1969 Nr. II. 12-1128 a 97 wurde darauf hingewiesen, dass die Feuermeldestellen in angemessenen Zeitabständen auf ihre Brauchbarkeit und mögliche Verbesserung zu prüfen sind.
Wisst Ihr, welche Sirenen in diesem Bezug damals beschafft / gefördert wurden?Soweit möglich, soll eine Alarmsirene auch unmittelbar von der Feuermeldestelle aus in Tätigkeit gesetzt werden können.
Herzlichen Dank im Voraus,
viele Grüße Meber