Verzwicktes Thema: Wenn gehört die Sirene?

Forenregeln, Anfängerfragen, persönliche Erfahrungen und Ängste, Meinungen, die Foren betreffendes
Antworten
Sirenmaster

Verzwicktes Thema: Wenn gehört die Sirene?

Beitrag von Sirenmaster »

Hi,

Zufälligerweise bin ich auf diesen Forenbeitrag von einem Rechtsforum gestollpert:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=62919

Da geht es drum, wenn eine auf eine Dach von einem Haus des Privateingentümers gehört.
Ob der Eingentümer des Hauses Zugriff bzw. Zugangsbefugniss zum Sirenenschaltkasten hat unabhängig ob die Sirene auch Eigentum des Hausbesitzers oder der Stadt/Gemeinde ist.


Das wird eher ein heikles Thema hier.
Zuletzt geändert von Sirenmaster am Dienstag 28. März 2006, 00:59, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
MiThoTyN
Moderator
Beiträge: 1531
Registriert: Donnerstag 23. September 2004, 00:31

Re: Verzwicktes Thema: Wenn gehört die Sirene?

Beitrag von MiThoTyN »

Ich meine das wär relativ klar eigentlich.

Wenn die Sirene der Stadt gehört, hat IRGENDWANN, IRGENDWER mal nen Vetrag gemacht, dass die Sirene auf diesem Haus stehen darf. Unabhängig davon ob das noch gültigkeit hat ist die Sirene und der Schaltkasten Eigentum der Stadt und verplombt und darf von dem Hauseigentümer nicht geöffnet werden oder demontiert/sabotiert. Die Sirene wurde ja durch die Montage auf einem privaten Dach noch lange nicht in das Eigentum des Menschen übergeben.

Nehmen wir mal an, der Mensch wöllte die Sirene nicht mehr haben. Dann gilt zu klären wer das vertraglich festgelegt hat, wo, wie lange und u.U. zu welchen Konditionen die Sirene da aufgestellt wurde. Anhand dieser Grundlage kann man dann entscheiden, ob es erfolgreich scheint mit der Stadt über eine Stilllegung/Versetzung zu reden, oder obs da so eindeutige Gesetzestexte gibt, die den allgemeinen KatS über die Interessen des einzeln stell und der Hauseigentümer diese Sirene dulden muss oder so.

Fakt ist aber auf alle Fälle, solange der Mensch die Sirene nicht selber gekauft hat, ist sie Eigentum der Stadt und darf somit nicht verbastelt werden.

Gruß Joachim
Benutzeravatar
HP.D
Moderator
Beiträge: 581
Registriert: Samstag 27. März 2004, 14:03
Wohnort: Saarland

Re: Verzwicktes Thema: Wenn gehört die Sirene?

Beitrag von HP.D »

Es wurde zwar schon öfter erwähnt, aber hier isse nochma:
§ 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs-und Nothilfemitteln

(1) Wer absichtlich oder wissentlich

1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder

2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer absichtlich oder wissentlich

1. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder

2. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.
Das kann sich jetz jeder mal ausdrucken und hinhängen ! ^^
..und im Notfall werden wir über die Medien informiert... Klar, hab auch immer ein Radio eingeschaltet dabei... :-(
Rainer
Sirenenexperte
Beiträge: 811
Registriert: Dienstag 29. November 2005, 18:21

Re: Verzwicktes Thema: Wenn gehört die Sirene?

Beitrag von Rainer »

Also mir wurde mal vor Jahrzehnten folgendes erklärt:

Wenn eine Luftschutzsirene des Bundes auf einem Privathaus errichtet wurde,bekam der Hauseigentumer eine Entschädigung(eine Art Miete) vom Bund,das erklärt auch die Tatsache,dass Sirenen überwiegend auf Schulen,Rathäusern u.ä. Gebäuden,die der Stadt/Gemeinde gehören,stehen.

Darum hat man später,um diese Kosten zu sparen,vermehrt Mastsirenen aufgestellt(Feuerwehrgerätehaus).

Nach 1989,als der Bund den Abbau beschlossen hat,wurden die Sirenen den Gemeinden unentgeltlich überlassen,um die Wartungskosten einzusparen.

In Köln wurden sie im Herbst 1991/Frühjahr 1992 vollständig demontiert.

In den umliegenden Dörfern/Gemeinden blieben sie erhalten ,um die FFW zu alarmieren,beispielsweise Pulheim-Stommeln.


Die jetzt noch vorhandenen auf Privathäusern gehören somit zunächst einmal auf alle Fälle der Stadt/Gemeinde!

Der Hausbesitzer muß,wenn er sie nicht haben will,erst einmal dort nachfragen,ob sie wirklich nicht mehr benötigt wird,erst dann kann er sie demontieren lassen(Gute Gelegenheit,an eine ranzukommen!)

In Kirn an der Nahe wurden um 1990 die Sirenen lediglich elektrisch abgeklemmt,um den Betrieb unmöglich zu machen. Eine ca 4km entfernte Mastsirene in Hahnenbach ist noch in Betrieb und dient der Feuerwehralarmierung,ich höre sie manchmal leise den Feueralarm abgeben.

Also: Gemeindeverwaltung anschreiben,mit dem Hausbesitzer Kontakt aufnehmen,und wenn es das O.K. gibt,Werkzeug auspacken und den Heuler runterholen!!

Mfg,Rainer
Antworten