Anzeige gegen Stadt/Kommune wegen...
- hoffendlichS3
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Anzeige gegen Stadt/Kommune wegen...
Hey Leute!
Mich würde mal interessieren:
Ist es rein Theoretisch möglich, gegen die Kommune/Stadt eine Anzeige einzuleten wegen Unterlassung
der Informationspflicht im Gefahren bzw. Katastophenfall?
Wie genau ist die Gesetzliche Rechtliche Lage in dem Fall?
Beispiel: Der Bereich hat keine Sirenen.
Soweit ich weis besitzt jeder Landkreis die Pflicht für eine ausreichende Alarmierung in einem Gefahrenfall
oder Katastrophenfall zu sorgen. Ist er dazu nicht in der Lage macht er sich Strafbar.
Klar werden die Versuchen sich rauszureden von wegen Medien usw. Bla Bla.
Aber Die müssen doch sicher stellen das sie mich auch erreichen wenn ich in der Sonne im Garten liege.
Und da zählt das Argument Medien nun mal nicht.
Fakt ist man kommt bei allen Diskusionen um Alarmierungssysteme immer wieder da drauf,
das Sirenen nun mal zwar nicht alle erreichen aber immernoch die meisten.
Ich bin der Meinung, wir hatten eine Ähnliche Diskusio schon einmal finde es aber nicht mehr...?
Ansonsten haben wir jetzt einen eigenen Threat dafür ;)
Grüße!
Mich würde mal interessieren:
Ist es rein Theoretisch möglich, gegen die Kommune/Stadt eine Anzeige einzuleten wegen Unterlassung
der Informationspflicht im Gefahren bzw. Katastophenfall?
Wie genau ist die Gesetzliche Rechtliche Lage in dem Fall?
Beispiel: Der Bereich hat keine Sirenen.
Soweit ich weis besitzt jeder Landkreis die Pflicht für eine ausreichende Alarmierung in einem Gefahrenfall
oder Katastrophenfall zu sorgen. Ist er dazu nicht in der Lage macht er sich Strafbar.
Klar werden die Versuchen sich rauszureden von wegen Medien usw. Bla Bla.
Aber Die müssen doch sicher stellen das sie mich auch erreichen wenn ich in der Sonne im Garten liege.
Und da zählt das Argument Medien nun mal nicht.
Fakt ist man kommt bei allen Diskusionen um Alarmierungssysteme immer wieder da drauf,
das Sirenen nun mal zwar nicht alle erreichen aber immernoch die meisten.
Ich bin der Meinung, wir hatten eine Ähnliche Diskusio schon einmal finde es aber nicht mehr...?
Ansonsten haben wir jetzt einen eigenen Threat dafür ;)
Grüße!
"Die Sirene ist und bleibt das effektivste Mittel um Aufmerksamkeit der Massen zu erregen"
- Die Sirenenwerkstatt
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Re: Anzeige gegen Stadt/Kommune wegen...
Gutes Beispiel: Meine Komune.
Die Gemeinde Nörvenich unterlässt jeglichen Test und Wartung der noch übrig gebliebenen Sirenen.
Die meisten sind schon seid 94/95 nicht mehr gewartet UND zum heulen gebracht worden.
Alle Sirenen haben ziemlichen Rost angesetzt und ich wage es zu bezweifeln das diese noch laufen.
Wenn man die verantwortliche Stelle aber anspricht bekommt man zu hören, dass doch alles in Ordnung sei und man nichts ändern braucht.
Gruß
Die Gemeinde Nörvenich unterlässt jeglichen Test und Wartung der noch übrig gebliebenen Sirenen.
Die meisten sind schon seid 94/95 nicht mehr gewartet UND zum heulen gebracht worden.
Alle Sirenen haben ziemlichen Rost angesetzt und ich wage es zu bezweifeln das diese noch laufen.
Wenn man die verantwortliche Stelle aber anspricht bekommt man zu hören, dass doch alles in Ordnung sei und man nichts ändern braucht.
Gruß
Re: Anzeige gegen Stadt/Kommune wegen...
Das Thema hatten wir in der Tat schon ein paar mal. Am Beispiel Hessen kann ich dir die gesetzliche Grundlage nennen. Dort steht im HBKG §3:
An der Stelle wird es dann mühselig, denn irgendwer muss entscheiden, ob mit solchen Mitteln eine Warnung wirklich "sichergestellt" ist. Wir sagen nein, die Stadt sagt ja. Wer hat recht?
Im übrigen lässt sich die gleiche Diskussion ja auch über Sirenen führen. Sind denn Sirenen heute noch ein passendes Mittel, um eine Warnung "sicherzustellen"?
Um eine Aussicht auf Erfolg zu haben, müsstest du also zum einen beweisen, dass Radio/Lautsprecher KEINE geeigneten Mittel sind, auf der anderen Seite Sirenen aber sehr wohl. Wie willst du das anstellen?
Gruß Joachim
Allerdings steht dort in keinem Satz, WIE genau diese Warnung sicherzustellen ist. Von daher kann sich die Stadt sehr wohl darauf berufen, dass Radiodurchsagen als Warnung ausreichend sind, bzw. zusätzlich mit den Lautsprechern von Feuerwehr-/Polizeifahrzeugen ja durch die Straßen gefahren werden kann.(1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe
[...]
5. Notrufmöglichkeiten und Brandmeldeanlagen einzurichten, an die zuständige Zentrale Leitstelle anzuschließen, Funkanlagen zu beschaffen und zu unterhalten sowie die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen,
An der Stelle wird es dann mühselig, denn irgendwer muss entscheiden, ob mit solchen Mitteln eine Warnung wirklich "sichergestellt" ist. Wir sagen nein, die Stadt sagt ja. Wer hat recht?
Im übrigen lässt sich die gleiche Diskussion ja auch über Sirenen führen. Sind denn Sirenen heute noch ein passendes Mittel, um eine Warnung "sicherzustellen"?
Um eine Aussicht auf Erfolg zu haben, müsstest du also zum einen beweisen, dass Radio/Lautsprecher KEINE geeigneten Mittel sind, auf der anderen Seite Sirenen aber sehr wohl. Wie willst du das anstellen?
Gruß Joachim
Re: Anzeige gegen Stadt/Kommune wegen...
Ob ein System ausreichend war oder nicht, wird sich vermutlich erst mach einem bösen Schadfall mit vielen Toten sagen lassen, so makaber das auch ist! Bis dahin wird jeder so seine Theorien verkaufen, was reicht oder nicht reicht. Bis dahin werden die Parteien ihre Gutachten vorliegen, von denen kein Mensch weis, ob sie etwas mit der Realität zu tun haben. Selbst Systeme, die nach gesundem Menschenverstand untauglich sind, weil etwa kein ausreichender Weckeffekt vorhanden, werden bis dahin schönbegutachtet.
- philipp122
- Harter Kern
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Re: Anzeige gegen Stadt/Kommune wegen...
Entschuldigt die Totengräberrei, aber ich dachte die Antwort auf meine Anfrage bei unserem Landkreis interessiert vielleicht jemanden.
Ich hatte bei unserem Landkreis angefragt wie das geregelt ist mit Zivilschutz, Warnung der Bevölkerung, wer das koordiniert und was die Kommunen vorhalten müssen.
Ich bekam eine Antwort die zwar die Fragen beantwortet, mich aber nicht zufrieden stellt.
Wie findet ihr das? Nur Sachsen...? Warum gibt es im Raum Frankfurt dann Städte die anderes Signale als "Feueralarm" proben? Ist zB Darmstadt in Sachsen und nicht in Hessen?
Ich hatte bei unserem Landkreis angefragt wie das geregelt ist mit Zivilschutz, Warnung der Bevölkerung, wer das koordiniert und was die Kommunen vorhalten müssen.
Ich bekam eine Antwort die zwar die Fragen beantwortet, mich aber nicht zufrieden stellt.
Das beste finde ich:Wetteraukreis hat geschrieben:Ihre Anfrage freut uns und gerne beantworten wir die im Raum stehenden Fragen.
Die ehemaligen Luftschutzsirenen in der "alten" Bundesrepublik wurden bis 1990 mit den Ihnen noch bekannten Signalen (Luftalarm / ABC-Alarm / Entwarnung) betrieben und von den 10 Warnämtern regelmäßig getestet, der sog. vierteljährliche "Probealarm". Diese Strukturen sind seit der Wiedervereinigung nicht mehr existent ! Die Luftschutzsirenen sind größtenteils abgebaut, die Warnämter und deren Alarmsignale gibt es nicht mehr ! Auch rechtlich sind diese Signale in fast allen Bundesländern (außer Sachsen) abgeschafft worden und können nicht durch die Zentralen Leitstellen ausgelöst werden.
Das einzig existente Alarmsignal ist der "Feueralarm" (Dauerton 1 Minute 2 x unterbrochen) und richtet sich nicht an die Bevölkerung, sondern an die Mitglieder in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren. Aber auch dieses Signal wird nicht bei jedem Alarm ausgelöst, sondern zunehmend durch den "stillen Alarm" per Funkmeldeempfänger bzw. Alarm-SMS ersetzt. Von daher nimmt die Vorhaltung von Sirenen, die nach allem also nicht für die Warnung der Bevölkerung vorgehalten werden, in den Kommunen ab. Lt. dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) sind die Gemeinden zwar verpflichtet, die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen, und die Landkreise müssen sie dabei untersützen und beraten. Das HBKG trifft aber keine Ausführungen darüber, wie die Warnung der Bevölkerung abzulaufen hat. In aller Regel würde bei einem schwerwiegenden Eregnis das Lagezentrum der Hessischen Landesregierung im Inneninisterium durch die jeweilige Zentrale Leitstelle informiert, das sodann eine "Allgemeine Gefahrendurchsage" im Rundfunk und TV veranlasst. Die örtliche Feuerwehr wird mit Lautsprecherdurchsagen, evtl. durch Polizei unterstützt, vor Ort informieren.
Gemeinden und Landkreise können sich nach dem HBKG in neuester Fassung allerdings auch neuer Medien bedienen, die Warnungen und Verhaltensregeln an entsprechend registrierte Nutzer/innen von mobilen Endgeräten senden. Dies ist im Wetteraukreis bislang nicht der Fall. Die weitere Entwicklung hierzu bleibt abzuwarten.
Bis jetzt haben die aufgezeigten Alarmierungs- und Informationssyteme funktioniert - uns ist zumindest kein Informationsdefizit oder ein Versagen im Einsatzfall bekannt.
Wir hoffen, Ihre Fragen angemessen beantwortet zu haben und verbleiben
Könnte daran liegen das noch nie was in der Größenordnung passiert ist ;-)Bis jetzt haben die aufgezeigten Alarmierungs- und Informationssyteme funktioniert - uns ist zumindest kein Informationsdefizit oder ein Versagen im Einsatzfall bekannt.
Wie findet ihr das? Nur Sachsen...? Warum gibt es im Raum Frankfurt dann Städte die anderes Signale als "Feueralarm" proben? Ist zB Darmstadt in Sachsen und nicht in Hessen?
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- Harter Kern
- Beiträge: 195
- Registriert: Montag 20. Juni 2011, 20:30
Re: Anzeige gegen Stadt/Kommune wegen...
Nur Sachsen? Glaube ich weniger...
Verordnung über öffentliche Schallzeichen vom 15. Juli 1998 (Bayern)
§ 1
Alarm bei Feuer oder
anderen Notständen
Den Gemeinden, den von ihnen beauftragten Stellen und den Feuerwehren ist es vorbehalten, mit Sirenen folgendes öffentliche Schallzeichen zu geben, um den Alarm bei Feuer und anderen Notständen als Katastrophen auszulösen:
dreimal einen in der Höhe gleichbleibenden Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.
§ 2
Alarm zur Verbreitung von Durchsagen
(1) Der Polizei, den Katastrophenschutzbehörden, den kreisangehörigen Gemeinden, soweit sie nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde wahrnehmen, und den von ihnen beauftragten Stellen ist es vorbehalten, mit Sirenen folgendes öffentliche Schallzeichen zu geben, um die Bevölkerung zu veranlassen, anläßlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten:
Heulton von einer Minute Dauer.
(2) Mit dem Schallzeichen nach Absatz 1 können die zuständigen Behörden auch vor besonderen Gefahren warnen, die der Bevölkerung im Verteidigungsfall drohen.
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... s&st=lrdie
Verordnung über öffentliche Schallzeichen vom 15. Juli 1998 (Bayern)
§ 1
Alarm bei Feuer oder
anderen Notständen
Den Gemeinden, den von ihnen beauftragten Stellen und den Feuerwehren ist es vorbehalten, mit Sirenen folgendes öffentliche Schallzeichen zu geben, um den Alarm bei Feuer und anderen Notständen als Katastrophen auszulösen:
dreimal einen in der Höhe gleichbleibenden Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.
§ 2
Alarm zur Verbreitung von Durchsagen
(1) Der Polizei, den Katastrophenschutzbehörden, den kreisangehörigen Gemeinden, soweit sie nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde wahrnehmen, und den von ihnen beauftragten Stellen ist es vorbehalten, mit Sirenen folgendes öffentliche Schallzeichen zu geben, um die Bevölkerung zu veranlassen, anläßlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten:
Heulton von einer Minute Dauer.
(2) Mit dem Schallzeichen nach Absatz 1 können die zuständigen Behörden auch vor besonderen Gefahren warnen, die der Bevölkerung im Verteidigungsfall drohen.
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... s&st=lrdie
Re: Anzeige gegen Stadt/Kommune wegen...
Weil in dem Text steht, dass es keine gesetzliche Notwendigkeit mehr dafür gibt. Da steht aber nicht, dass es verboten ist.philipp122 hat geschrieben:Warum gibt es im Raum Frankfurt dann Städte die andere Signale als "Feueralarm" proben?
Da, wie du ja nun weißt, die Kommunen für die Warnung der Bevölkerung zuständig sind, kann die Kommune (am Beispiel Darmstadt) auch entscheiden, ob sie weitere/andere Sirenensignale nutzt.
Um das ganze auf die Spitze zu treiben: Darmstadt nutzt ja das bekannte Signal "Warnung der Bevölkerung". Das müssten die gar nicht tun. Die könnten sich auch ein komplett eigenes Sirenensignal "ausdenken" und dieses zur Warnung nutzen.
So lange es keine bundesweite Regelung gibt, wird weiterhin einfach jeder machen was er will und ist dabei rechtlich sogar auf der sicheren Seite. So sieht es halt aus.
Gruß Joachim
Re: Anzeige gegen Stadt/Kommune wegen...
Glücklicherweise macht man meines Wissens aber nirgendwo von der Möglichkeit gebrauch, eigene Sirenensignale zu kreieren. Wo Sirenen vorhanden sind, und wo diese für die Warnung der Bevölkerung vorgesehen sind (absolut NICHT nur in Sachsen...) gibt es meines Wissens nach ausschliesslich die Signale "Warnung" (der einminütige auf- und abschwellende Heulton), sowie ggf. noch die "Entwarnung" (einminütiger Dauerton). Macht auch Sinn, weil diese Signale bereits spätestens seit dem 2. Weltkrieg zumindest ungefähr in dieser Bedeutung genutzt werden, und sie dadurch am ehesten noch einen gewissen Bekanntheitsgrad haben. Oder sind jemandem Fälle bekannt, wo sich eine Gemeinde ein gänzlich neues Signal ausgedacht hat? Auch wenn es vielleicht nicht ungesetzlich wäre - zumindest könnte man aber von "grobem Unfug" reden.MiThoTyN hat geschrieben:philipp122 hat geschrieben: ...So lange es keine bundesweite Regelung gibt, wird weiterhin einfach jeder machen was er will und ist dabei rechtlich sogar auf der sicheren Seite. So sieht es halt aus.
Gruß Joachim
Re: Anzeige gegen Stadt/Kommune wegen...
Veto:
http://www.cuxhaven.de/magazin/artikel. ... topmenu=16
Gruß Joachim
http://www.cuxhaven.de/magazin/artikel. ... topmenu=16
Gibt es also durchaus.3. Signal: um ca. 10:08 Uhr 3x Heultöne von je einer Minute Dauer im Abstand von je 120 Sekunden.
Bedeutung: Dieses Signal wird bei akuter Gefahr einer Überflutung, eines Deichbruches oder einer anderen Gefahr ausgelöst.
Gruß Joachim
- ECN 2400
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- Registriert: Donnerstag 23. April 2009, 14:48
- Wohnort: Darmstadt
Re: Anzeige gegen Stadt/Kommune wegen...
Für Hessen sind die beiden Signale "Feueralarm" und "Warnung" im Kats. Konzept Hessen festgeschrieben unter:
"1.18.1. Örtliche Warnung der Bevölkerung"
"1.18.1. Örtliche Warnung der Bevölkerung"